Als Unternehmer haben Sie Ihre Firma über viele Jahre mit harter Arbeit und großem Einsatz aufgebaut. Sie haben wirtschaftliche Werte geschaffen ebenso wie Arbeitsplätze für ihre Mitarbeiter. Natürlich ist es Ihnen ein großes Anliegen, dass Ihr Unternehmen für die Zukunft bestmöglich gerüstet und in guten Händen ist. Denn es gilt, den Wert des Unternehmens für sich oder die nächste Generation zu sichern, und zudem die Fortführung der Firma auch nach Ihrem eigenen Ausscheiden sicherzustellen.

Sie sollten deshalb möglichst frühzeitig Vorsorge treffen und sich mit dem Thema Erbrecht und Unternehmensnachfolge auseinandersetzen. Nur eine frühzeitige Weichenstellung ist Garant dafür, dass auch nach Ihrem Ausscheiden und einer Übergabe an die nächste Generation oder einen Nachfolger Erfolg und Bestandssicherheit Ihres Unternehmens weiterbestehen.

Soweit geeignete Nachfolger, insbesondere eigene Kinder, in der Familie vorhanden sind, müssen Sie rechtzeitig alles unternehmen, um diese in bestmöglicher Weise auf ihre zukünftigen Aufgaben vorzubereiten. Auf diese Weise muss man selbst in den Übergangsjahren die Leitung des Unternehmens nicht abgeben und kann prüfen, ob die Familienangehörigen oder als Nachfolger ins Auge gefasste dritte Personen für die Übernahme der Firma geeignet sind. Währenddessen stehen Sie selber den Nachfolgern mit Rat und Tat zur Seite.

Bei Fragen der Nachfolge müssen darüber hinaus auch immer steuerliche Belastungen und diese ggf. vermeidende Gestaltungsmöglichkeiten im Blick behalten werden.

Die richtige Regelung der Unternehmensnachfolge ist wichtiger Teil Ihrer Gesamt-Vermögensnachfolge und muss mit dieser konfliktfrei abgestimmt sein.
Das setzt die Kenntnis der wesentlichen gesetzlichen erbrechtlichen Regelungen im BGB und der gesellschaftsrechtlichen Grundsätze in den entsprechenden Gesetzen voraus.
Darum finden Sie beide Regelungsbereiche im Zusammenhang auf dieser Homepage unter »Vermögensnachfolge kompakt« dargestellt und zusammengefasst, dort insbesondere in Ziffer 9.

In einem unverbindlichen, absolut vertraulichen Gespräch oder Telefongespräch stehen wir gerne zur ersten Klärung Verfügung.
Insbesondere der Verfasser des Leitfadens Vermögensnachfolge kompakt, Dr. Winfried Klöpper, verfügt über Jahrzehntelange Beratungs- und Gestaltungserfahrung im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.