Zur Vermeidung späterer erbrechtlicher Streitigkeiten zwischen den Erben und möglichen weiteren Berechtigten und um sicherzustellen, dass die eigenen Vorstellungen nach dem Tode zur Umsetzung gelangen, ist es ratsam, zu Lebzeiten entsprechende erbrechtliche Regelungen zu treffen.

Für Unternehmer ist die eigene Firma das jahre- wenn nicht jahrzehntelang geschaffene Lebenswerk und viel mehr als lediglich ein Vermögenswert und eine eigene Arbeitsstätte. Umso wichtiger ist es für den Unternehmer, auch nach dem eigenen Ableben dafür Sorge getragen zu haben, dass dieses Lebenswerk Bestand hat – für die Zukunft der Mitarbeiter ebenso wie für etwaige Nachfolger aus dem Kreis der eigenen Familie. Allein schon deshalb sollte sich der Unternehmer frühzeitig mit dem Thema Erbrecht und Unternehmensnachfolge auseinandersetzen und die nötigen Entscheidungen und rechtlichen Vorkehrungen mit Sorgfalt und Sachverstand treffen.

Hierbei möchten wir Sie gerne unterstützen. Unsere Leistungen umfassen insoweit u.a. folgende Aspekte:

  • Erbrechtliche Beratung vor und nach dem Erbfall
  • Nachfolgeberatung
  • Gestaltung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen
  • Vermächtnisse
  • Erbverträge
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Durchsetzung oder Abwehr von Erbansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen oder Pflichtteilsrestansprüchen
  • Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten
  • Betreuungsverfügungen, PatientenverfügungenVerhandlungen mit Banken, Finanzämtern, Behörden
  • Haftungsbeschränkungen gegenüber Nachlassgläubigern
  • Strategien zur Pflichtteilsvermeidung
  • Testamentsvollstreckung