In meiner mittlerweile über 30jährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer habe ich umfangreiche Erfahrung im Bereich der Beratung von Unternehmern, Family Offices und im Bereich der Unternehmens- und Vermögensnachfolge erworben. Im Zuge dessen habe ich über die Jahre eine hohe Zahl erbrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen für Mandanten entwickelt, oftmals im Zusammenwirken mit weiteren Berufsträgern (Notaren, Steuerberatern, Familienrechtlern).

Wesentlich für die richtige Planung und Gestaltung von Vermögens- und Unternehmensnachfolge sind nicht nur das Verständnis der wirtschaftlichen Gegebenheiten und Kenntnisse im Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht, sondern insbesondere auch das Verständnis für die persönliche und familiäre Situation des Mandanten.

Soll nur ein Kind in das Unternehmen eintreten? Wie werden weitere Kinder persönlich und finanziell in einer Gesamtplanung berücksichtigt und abgefunden? Wie werden der Unternehmer und sein Ehepartner gesichert? Geht es um die Nachfolge in eine bestehende Gesellschaft? Mit anderen Familiengesellschaftern oder familienfremden Gesellschaftern? Um welche Gesellschaftsform geht es und sehen der Gesellschaftsvertrag und weitere Regelungen rechtlich zulässige Eintrittsmöglichkeiten vor? Sind Gesellschaftsvertrag und letztwillige Verfügung rechtlich richtig aufeinander abgestimmt?

Häufig ist ein gemeinsames coaching der Familienmitglieder der beste Weg, Zweifelsfragen zu klären und Missverständnisse auszuräumen. Lebenserfahrung eines coach kann dabei wesentlich helfen.

Andererseits bin ich auch im Streitfall als coach aus Sicht eines der Beteiligten bei der Streitbeilegung behilflich, um möglichst teure Prozesse zu vermeiden.

Nachfolgend einige Beispiele meiner Tätigkeiten in den vergangenen Jahren – aus Gründen der Berufsverschwiegenheit – ohne die Nennung konkreter Mandantennamen:

  • Jahrzehntelange Beratung von Unternehmerfamilien und deren Family Offices einschließlich der Firmenweitergabe an die nächste Generation
  • Beratung und rechtliche Begleitung komplexer nachfolgerechtlicher und steuerlicher Gestaltungen zur Sicherung von Unternehmenswerten und Unternehmenszukunft
  • Beratung von Unternehmerpersönlichkeiten bei der Erstellung ihrer letztwilligen testamentarischen und erbvertraglichen Verfügungen zur finanziellen Absicherung von Ehefrau bzw. Kindern bei gleichzeitigem Schutz und Bewahren des Vermögens als solchem für nachfolgende Generationen
  • Konzeption und Formulierung von Familienkodices zur Nachfolgeregelung in Familiengesellschaften mit Beirats- und Schlichtungsregelungen, coaching von Gesellschaftern bei der Diskussion mit anderen Gesellschaftern über den am besten geeigneten Nachfolger in der Geschäftsführung
  • Gesellschafts- und erbrechtliche Umstrukturierungen und Umwandlungen von unternehmerischen Strukturen bei Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten
  • Persönliche und rechtliche Beratung von Unternehmerpersönlichkeiten im Zusammenhang mit deren Wiederverheiratung und im Spannungsverhältnis zu Kindern aus erster Ehe
  • Nachfolgeregelungen für patchwork-Familienverhältnisse
  • Vertretung von Mandanten bei der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche vor Gericht

Die enge Zusammenarbeit mit dem steuerlichen Berater des Unternehmers ist wesentlicher Teil eines Gesamtkonzeptes um steuerliche Fehler zu vermeiden und steuerliche Chancen zu nutzen.

Meine Tätigkeit basiert auf der Überzeugung davon, dass Streitvermeidung wenn möglich die bessere Lösung ist, sowohl für die Zukunftsplanung wie auch für gegenwärtige Problemstellungen. Arbeitsgrundlage ist ein hohes Maß an Vertrauen, das mir von meinen Mandanten entgegen gebracht wird und das ich mich bemühe, immer wieder aufs Neue nach bestem Wissen und mit vollem Einsatz zu rechtfertigen.

RA/WP Dr. Winfried Klöpper